Dynamische Wirbelsäulen-Therapie© - Friedrich Ch.

 

Telemedizin – Telefon-/Videosprechstunden – kurze eMail-Konsultationen

 Information für Interessierte und meine Patientinnen und Patienten als PDF-Datei

 

Inhalt

1.   Telemedizin – wann und für wen

2.   Telemedizin – Vorgehen

3.   Telemedizin – Kontakt und Datenübermittlung

4.   Formate für Schriftstücke (Befunde, Dokumente) und Fotos

5.   Kosten und mögliche Erstattung für telemedizinische Leistungen

6.   Überschlägige Kostenkalkulation zu behandlungs- oder telemedizinisch relevanten Gesprächen, auch mit Anamnese- und Befunderhebung

7.   Erstellung von Schriftstücken und/oder Auswertungen von Patientenunterlagen, Patientenfragebogen und eventuellen Fremdbefunddokumentationen für telemedizinische Leistungen (Diagnosen- und Befundberichte, Laborbefunde)

8.   Zahlungsarten für Telemedizin-Sitzungen und damit verbundene Leistungen

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Es war bisher Ärzten und Heilpraktikern verboten, Diagnosen und Behandlungsberatungen „aus der Ferne“ zu stellen durch das sogenannte »Fernbehandlungsverbot«, doch dank der Lockerung der Bestimmungen ist dies nun möglich, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht unbedingt erforderlich ist.

<s. dazu: § 7 Abs. 4 Satz 3 MBO-Ä (Muster-Berufsordnung-Ärzte) [Anm.: Diese BO wird meist auch für Heilpraktiker regulierend und beschränkend herangezogen, da Heilpraktiker ohne Fachgebietsbeschränkung juristisch als Parallelberuf zu dem des Arztes beurteilt werden] in der neuen Fassung besagt: „Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich [Anm.: sinngemäß durch Heilpraktiker] vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt [Anm.: sinngemäß auch durch Heilpraktiker] insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird.“>

 

1.   Telemedizin – wann und für wen

Eine »Fernberatung« ist eingeschränkt und nur bei Erkrankungen sinnvoll, die keine tiefgreifenden gesundheits- oder gar lebensbedrohlichen Folgen erwarten lassen und natürlich nicht bei Erkrankungen, bei denen die zu behandelnde Person unbedingt in natürlich-direktem personellem Kontakt vom Arzt oder Heilpraktiker (von Angesicht zu Angesicht, sog. Face-to-Face-Kontakt) in Augenschein genommen oder beispielsweise manuell behandelt werden muss in einer »Präsenzbehandlung«.

Menschen mit akut ernsthaften oder gar lebensbedrohlichen Krankheitszuständen, wie auch bei Anzeichen, die auf eine nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Erkrankung hinweisen (z. B. grippales Krankheitsbild mit jeglicher Art eines CoViD-Verdachts [Corona-Virus-Desease {-Erkrankung}]), müssen auf jeden Fall bei einer Ärztin oder einem Arzt vorstellig werden!

1.1    Während einer Behandlungsserie

Für Patientinnen und Patienten in einer laufenden Behandlungsserie bietet sich die telemedizinische Begleitung an. Dadurch können u. U. auch die Abstände zwischen Präsenzbehandlungen verlängert werden bei günstigstenfalls weniger Behandlungen vor Ort.

[Anm.: Eine im Zusammenhang mit persönlicher Untersuchung und Behandlung stehende fortgesetzte Therapie per Telefon, E-Mail etc. wurde auch in der Vergangenheit meist schon als zulässige Fernbehandlung eingestuft]      

1.2      Alt-“ bzw. Stammpatienten

Patienten, die schon einmal in meiner Praxis waren, von denen ich also Befunde, Diagnosen und Behandlungsschritte in Karteiaufzeichnungen dokumentiert habe zu deren Beschwerden, ihren Körper- und Fehlhaltungen sowie Bewegungsmustern, dem neurologischen Status, Lebensumständen und weiterem für meine Behandlungen Therapierelevantem.

Dabei sollten mir von den Telemedizinbehandlungswilligen neuere Fremduntersuchungsergebnisse, wenn diese erstellt wurden, vorliegen <s. 2.>. Diesen Personen von mir zugesandte Formulare (Gesundheitsfragebogen, Behandlungsvereinbarung und Erklärung zur »Datenschutzgrundverordnung – DSGVO«) müssen auf jeden Fall für telemedizinische Maßnahmen mir vorliegen.

1.3    Neupatienten

Eine telemedizinische Betreuung mir noch unbekannter Personen ist, wie eingangs erwähnt, nur sinnvoll und erlaubt, wenn kein direkter Patient-Behandlerkontakt zwingend erforderlich ist wie z. B. bei Störungen des Stoffwechsels, der Verdauung, des Hormonhaushalts, allgemeinen neurologischen oder nervösen Erkrankungen und erfolgt nur in Form einer Mitbehandlung zu ärztlichen Maßnahmen, ohne diese ersetzen zu wollen, sondern lediglich, wo dies sinnvoll erscheint, naturheilkundlich ergänzend.

Hierfür müssen mir von den an einer telemedizinischen Begleitung Interessierten, ähnlich wie auf die vorherig genannten Patientengruppen 1.1 und 1.2 der »Alt-/Stammpatienten« zutreffend, entsprechende Fremduntersuchungsergebnisse und Formulare zugesandt werden <s. nachfolgend unter 2.>.   

Telemedizinische Fernberatungen können für Personen der Patientengruppe 1.3 bei Erkrankungen auch dann sinnvoll sein, bei denen eine Präsenzbehandlung normalerweise erforderlich wäre, jedoch auf der Basis der geschilderten Beschwerden eine Beratung zumindest zum Teil zielführend erscheint, wie beispielsweise zu Eigenmaßnahmen des Patienten bei Beschwerden an seinem Bewegungssystem des Rückens bzw. der Wirbelsäule und der Gelenke; eine Präsenzbehandlung kann sich bei Bedarf dann, je nach Krankheitsverlauf, zu einem späteren Zeitpunkt ja noch anschließen.

Sicherlich ist Patienten der hier genannten Gruppe 1.1 und 1.2 bei deren Beschwerden an der Wirbelsäule oder den Gelenken leichter mit telemedizinischen Maßnahmen Hilfestellung zu bieten durch die bereits vorliegenden von mir selbst erstellten Befunde, als bei Personen der Patientengruppe 1.3.

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2.   Telemedizin Vorgehen

Wenn Sie sich einer telemedizinischen Leistung per Befunderhebung, Beratung, Diagnosen- und/oder Rezepterstellung von mir unterziehen wollen, so ist es erforderlich, dass mir die Ihnen von mir zugesandten Unterlagen vorliegen wie

2.1    Patientenfragebogen zusammen mit der

2.2    Behandlungsvereinbarung, der DSGVO-Erklärung und

2.3    Erklärung zu telemedizinischen Leistungen,

aber auch

2.4     aktuelle durch vorherige Behandler erstellte Befund-, Diagnoseberichte sowie Laboruntersuchungsdaten, zumindest der zurückliegenden 2 Jahre bzw., wenn innerhalb dieser Zeit keine angefertigt wurden, die aktuellsten Untersuchungsergebnisse wie internistische, neurologische oder orthopädische, radiologische sowie sonstige medizinische Befunde und Diagnosen u. Ä. und

2.5     Bilddatenträger mit radiologischen Aufnahmen auf CD-ROM (keine Papierausdrucke) von Röntgen-, CT-, MRT-, Sonografie-/Ultraschallbild-Aufnahmen und -Befunde, die mir per analoger Briefpost von Ihnen zugesandt werden (Originale sende ich an Sie, nach deren Kopieablage in dem für Sie bei mir angelegten Karteiordner, umgehend zurück).

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3.   Telemedizin – Kontakt und Datenübermittlung

 

3.1     Terminvereinbarung

Auf Ihre telefonische „Telemedizin-Anfrage“ hin und der daraufhin erfolgten Übersendung vorgenannter Unterlagen vereinbaren wir unseren ersten Telefon- oder Videosprechstundentermin – diesbezüglich rufen entweder Sie mich an oder ich Sie einige Tage nach Ihrer Anfrage.

Planen Sie für die eigentliche Telefon- oder Videosprechstunde dann bitte entsprechend Zeit ein, das kann bei gründlicher Anamnese zwischen 30 Minuten und bis zu zwei Stunden dauern.

Danach bekommen Sie von mir via verschlüsseltem eMail-PDF-Dateianhang <siehe 3.2.2.2> und gleichlautender analoger Briefpost, je nach Ihrem Krankheitsbild, Gesundheitsverhaltensregeln und/oder entsprechende Rezepte. Das kann, je nach Ihren Missempfindungen oder Erkrankungen, folgendes sein:

Medikamentöse Behandlungen mittels Phytotherapie (pflanzenheilkundliche Medikamente), biologisch-naturheilkundliche Allopathie, Organpräparate, Komplexhomöopathie (bei meinen Behandlungen keine sogenannte „Hochpotenz-Homöopathie“, bei der die Wirkstoffgrenze nicht mehr nachweisbar ist), bioidentische Hormonpräparate und/oder orthomolekulare Mittel.

Sie melden sich dann bei Fragen zum laufenden Vorgehen bei mir per eMail oder telefonisch zwischen neuerlichen zu vereinbarenden Telesprechzeiten.

3.2     Kontaktmöglichkeiten

3.2.1.1  Telefonate von den Patientinnen bzw. Patienten zu mir per Festnetz-Telefon oder Mobiltelefon,

3.2.1.2  Telefonate von meiner Seite nur via sogenanntem Telefon-Festnetz, kein Kontakt über ein Mobilfunknetz,

oder

3.2.2.1  eMail vom Anfragenden/Patient/in an mich via an horn@dwth.com,

3.2.2.2  eMail von mir an den/die betreffende/n Anfragenden bzw. Patient/in per eMail von horn@dwth.com (SSL-/TLS- / STARTTLS-verschlüsselt), mit Zertifikatsidentifikation [„digitale Unterschrift“] einfach gesichert; bei der Übermittlung von Schriftstücken und/oder Rechnungen in verschlüsseltem PDF-Format können diese nur vom Empfänger geöffnet werden mit der persönlichen Patientenkarteinummer [diese wird entweder telefonisch, per eMail oder durch AnalogBriefPost der betreffenden Person mitgeteilt)

bzw.

3.2.3     Videotelefonie bzw. Videosprechstunde über den Provider RED Medical Systems GmbH. Zugangsdaten und -anleitung dazu erhalten daran Interessierte nach ihrer Einwilligung, auch über diesen Dienst mit mir kommunizieren zu wollen. In diesem Fall zur Einwahl sind keine persönlichen Daten erforderlich, es ist lediglich die von mir dazu übermittelte Patientenstammdatennummer anonym einzugeben.

RED Hilfe

(Datenschutz-Gütesiegel für das Videotelefonie-Videosprechstundenangebot von RED Medical Systems GmbH sind vergeben durch das »Unabhängige Landesdatenschutzzentrums (ULD)«, das »ips-Gütesiegel der Datenschutz Cert GmbH« und die »KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung«; patientenbezogene Daten werden in vollständiger Ende-zu-Ende-Verschlüsselung übermittelt)

 

Bei 3.2.1 ff. und 3.2.3 wird der Tag der Leistung und des Gesprächszeitaufwands dokumentiert, auf der Telemedizin-Rechnung ausgewiesen und danach berechnet.

Die Zeiterfassung erfolgt bei Telefonaten über die Zeit- und Datumsaufzeichnung der Telefonanlage, bei Videosprechstunden mittels des Videozeitstempels des Providers.

Im Rahmen telemedizinischer Maßnahmen werden von RED Medical Systems GmbH keine Ton- und Bildaufzeichnungen angefertigt, weder bei über diesen Provider geführte verschlüsselte Telefonate noch bei den ebenfalls verschlüsselten Videokontakten; von den Patientinnen bzw. Patienten und von mir können Aufnahmen zur pesonen- und fallbezogenen Dokumentationen bei Telemedizinkontakten gemacht werden, aber nur nach Ankündigung und Einverständniserklärung beider Seiten.

Bei diesen solcherart ausgetauschten Informationen, Frage- und Antwortergebnissen, Aussagen, Krankheits- und Lebensumstandsschilderungen (Anamneseergebnisse) sowie die dabei gestellten Befunde und Diagnosen sind so sicher der Schweigepflicht unterliegend, wie sie es bei Präferenzkontakten zwischen Patient/in und Behandler/in vor Ort sind. 

3.2.4    Chat - aber medizindatensicher

Nach der Anmeldung auf meiner Kontaktseite bei https://www.medflex.de/ können sich Patienten bei mir zu einfachen, aber gesicherten Kontaktaufnahme melden, der Informationsaustausch ist fast so einfach wie bspw. bei WhatsApp.

 

Die Zeiterfassung erfolgt bei Telefonaten über die Zeit- und Datumsaufzeichnung der Telefonanlage, bei Videosprechstunden mittels des Videozeitstempels des Providers, Medflex dokumentiert ebenfalls.

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4.   Formate für Schriftstücke (Befunde, Dokumente) und Fotos

4.1    Klassische Papierform (Analogpost) und/oder

4.2    eMail-Texte direkt <s. 3.2.2.1 und -2> und/oder

4.3    PDF-Datei für Schriftstücke im Anhang einer eMail     - von meiner Seite aus verschlüsselt  <s. 3.2.2.2> (keine JPG-Dateien bei Schriftstücken ‼!),

4.4    JPG-Format nur für Fotos als Anhang einer eMail;

4.5    kein Telefax. 

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5.   Telemedizin – Kosten und mögliche Erstattung für telemedizinische Leistungen

5.1 Mehrfachaufwendungen von Einzelleistungen

Da es bei telefonischer Befundung, Beratung, Diagnosen- und/oder Rezepterstellung (sog. telemedizinische Leistungen) an Stelle oder ergänzend zu einer Präsenzbehandlung in meiner Praxis zu einem höheren Zeitaufwand bei den betreffenden GebüH-Anamnese- und GebüH-Beratungs-Positionen kommen kann als bei Präsenzbehandlungen und die entsprechenden GebüH-Gebühren, je nach Aufwand, dann multipliziert als Mehrfachleistungen berechnet werden müssen, ist, je nach Privatkrankenversicherer oder/und Beihilfestelle mit einem höheren Selbstbehalt zu rechnen = Nichtkostenerstattung der Mehrfachposition durch d. betr. Kostenerstatter; die steuerliche Auswirkung bzw. Absetzbarkeit des Leistungs- bzw. Rechnungsbetrages bleibt dabei unberührt.

F Wird der Fahrt- und Zeitaufwandsersparnis Rechnung getragen, dann zahlt sich die Telemedizin für die betreffenden Patientinnen und Patienten jedoch aus.

5.2 Behandlungserfordernis erklärende Diagnosen

Meine gesamten Befunde und Diagnosen werden von mir bei telemedizinischen Leistungen für Privatversicherte bzw. Beihilfeberechtigte genauso wie bei Präsenzbehandlungen, bei denen die Behandelten in meiner Praxis persönlich vorstellig wurden, erstellt, wobei ich die zu behandelnden Gegebenheiten in einer selbsterklärenden Befund- und Diagnosenkette so aufliste, dass dadurch die Behandlungsbedürftigkeit, und damit die medizinische Notwendigkeit der Behandlungen, ersichtlich ist. Diese Diagnosenaufstellungen erfolgen von mir bevorzugt nach dem internationalen ICD-10- bzw. ICD-11-Code der WHO für Krankheitsbilder und dazugehörige Diagnosen.

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6.   Überschlägige Kostenkalkulation zu behandlungs- oder telemedizinisch relevanten Gesprächen, auch mit Anamnese- und Befunderhebung

Die Berechnungen dazu erfolgen im Rahmen von Präsenzbehandlungen oder telemedizinischen Betreuungen jeweils nach tatsächlichem Zeitaufwand per Dokumentation über meine Telefonanlage oder digitalem Videozeitstempel. 

6.1      GebüH-Position 3 = »Kurze Information, auch per Telefon, auch Rezepterstellung«

4,50 für eine Beratung von maximal 5 Minuten Zeitaufwand telefonisch oder Rezepterstellung, die zu allen Positionen hinzukommen kann.

Information mit höherem Zeitaufwand,

6.2      GebüH-Position 4 = »Beratung, auch Folgeanamnese«

€ 22,00 für je 10 Minuten Patientengespräch per Telefon oder Videotelefonie (über 60 Minuten hinausgehende Beratungsdauer dann pro 15 Minuten) zu Krankheitsbildern sowie deren Hintergründen und Maßnahmen dazu – voraussichtlich jeweils insgesamt zwischen 30 Minuten und zwei Stunden.

6.3      GebüH-Position 5 = »Beratung, auch per Telefon«

€ 20,50 für je 10 Minuten Beratungsdauer (über 60 Minuten hinausgehend pro 15 Minuten) per Telefon oder Videotelefonie – Zeitaufwand voraussichtlich jeweils insgesamt zwischen 10 und 60 Minuten.

6.4      GebüH-Position 6 = »Beratung, auch per Telefon, außerhalb der Praxis- bzw. Sprechzeiten«

€ 24,50 für je 10 Minuten Beratungsdauer (über 60 Minuten hinausgehend pro 15 Minuten) per Telefon oder Videotelefonie – Zeitaufwand voraussichtlich jeweils insgesamt zwischen 10 und 60 Minuten

6.5      GebüH-Position 7 = »Beratung, auch per Telefon, zwischen 20°° Uhr und 7°° Uhr«

€ 28,50 für je 10 Minuten Beratungsdauer (über 60 Minuten hinausgehend pro 15 Minuten) per Telefon oder Videotelefonie – Zeitaufwand voraussichtlich jeweils insgesamt zwischen 10 und 60 Minuten.

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7.     Erstellung von Schriftstücken und/oder Auswertungen von Patientenunterlagen,

Patientenfragebogen und eventuellen Fremdbefunddokumentationen für telemedizinische Leistungen (Diagnosen- und Befundberichte, Laborbefunde)

7.1        Rezepterstellung bei telemedizinischen Leistungen

GebüH-Position 3 = »Kurze Information, auch per Telefon, auch Rezepterstellung«

€ 4,50 für eine Beratung von maximal 5 Minuten Zeitaufwand telefonisch oder Rezepterstellung <siehe dazu 6.3>

7.2       Instruktionen, Behandlungsanweisungen, krankheitsbezogene Verhaltensanweisungen schriftlich 

7.2.1     GebüH-Position 11.1 »Kurze Krankheitsbescheinigung oder Brief«

€ 15,50 pro 10 Minuten< Zeitaufwand (im 5-Minutentakt € 7,75) 

oder bzw. und – je nach Leistungsart und -aufwand

7.2.2     GebüH-Position 11.2 »Ausführlicher Krankheitsbericht oder Gutachten«

€ 20,45 pro 10 Minuten Zeitaufwand (im 5-Minutentakt € 6,82) 

oder bzw. und – je nach Leistungsart und -aufwand

7.2.3     GebüH-Position 11.3 »Individueller schriftlicher Diätplan« (bei entsprechender Diagnose) – trifft auch zu auf alltäglichen, sport-  und arbeitsaktivitätsbezogenen Verhaltensplan)

€ 26,00 pro 15 Minuten Zeitaufwand (im 5-Minutentakt € 8,66).

 

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8.   Zahlungsarten für Telemedizin-Sitzungen und damit verbundene Leistungen

Nachdem die entsprechende Rechnung von mir für meine Leistung/en nach den GebüH-Sätzen gestellt wurde, ist der betreffende Betrag bitte innerhalb von längstens 14 Tagen - ohne Abzug oder Skonto - auf mein auf der Rechnung angegebenes Bankkonto zu überweisen, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang eine Kostenerstattung durch Leistungsträger- oder -erstatter wie Private Krankenversicherer bzw. Beihilfestellen u. Ä. erfolgen.

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