1.
Telemedizin – wann und für wen
2.
Telemedizin – Vorgehen
3.
Telemedizin – Kontakt und Datenübermittlung
4.
Formate für Schriftstücke (Befunde, Dokumente) und Fotos
5.
Kosten und mögliche Erstattung für telemedizinische Leistungen
6.
Überschlägige Kostenkalkulation zu behandlungs- oder telemedizinisch relevanten Gesprächen, auch mit Anamnese- und Befunderhebung
7.
Erstellung von Schriftstücken und/oder Auswertungen von Patientenunterlagen, Patientenfragebogen und eventuellen Fremdbefunddokumentationen für telemedizinische Leistungen (Diagnosen- und Befundberichte, Laborbefunde)
8.
Zahlungsarten für Telemedizin-Sitzungen und damit verbundene Leistungen
Download
als PDF-Datei
(sehen Sie im Downloadverzeichnis Ihres Browsers
-Pfeilsymbol oben rechts-
oder des Computers nach)
Es war bisher Ärzten und Heilpraktikern verboten,
Diagnosen und Behandlungsberatungen „aus der Ferne“ zu stellen
durch das sogenannte »Fernbehandlungsverbot«, doch dank der Lockerung der
Bestimmungen ist dies nun möglich, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen
Standards ein persönlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht
unbedingt erforderlich ist.
<s. dazu: § 7 Abs. 4 Satz 3 MBO-Ä
(Muster-Berufsordnung-Ärzte) [Anm.: Diese BO wird meist auch für Heilpraktiker
regulierend und beschränkend herangezogen, da Heilpraktiker ohne
Fachgebietsbeschränkung juristisch als Parallelberuf zu dem des Arztes beurteilt
werden] in der neuen Fassung besagt: „Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über
Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich [Anm.:
sinngemäß durch Heilpraktiker] vertretbar ist und die erforderliche ärztliche
Sorgfalt [Anm.: sinngemäß auch durch Heilpraktiker] insbesondere durch die Art
und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt
wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der
ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt
wird.“>
Eine
»Fernberatung« ist
eingeschränkt und nur bei Erkrankungen sinnvoll, die keine tiefgreifenden
gesundheits- oder gar lebensbedrohlichen Folgen erwarten lassen und natürlich
nicht bei Erkrankungen, bei denen die zu behandelnde Person unbedingt in
natürlich-direktem personellem Kontakt vom Arzt oder Heilpraktiker (von
Angesicht zu Angesicht, sog. Face-to-Face-Kontakt) in Augenschein genommen oder
beispielsweise manuell behandelt werden muss in einer
»Präsenzbehandlung«.
Menschen mit akut ernsthaften
oder gar lebensbedrohlichen Krankheitszuständen, wie auch bei Anzeichen, die auf
eine nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Erkrankung hinweisen (z. B.
grippales Krankheitsbild mit jeglicher Art eines CoViD-Verdachts
[Corona-Virus-Desease {-Erkrankung}]), müssen auf jeden Fall bei einer Ärztin
oder einem Arzt vorstellig werden!
Für Patientinnen und Patienten in einer laufenden
Behandlungsserie bietet sich die telemedizinische Begleitung an. Dadurch können
u. U. auch die Abstände zwischen Präsenzbehandlungen verlängert werden bei
günstigstenfalls weniger Behandlungen vor Ort.
[Anm.: Eine im
Zusammenhang mit persönlicher Untersuchung und Behandlung stehende fortgesetzte
Therapie per Telefon, E-Mail etc. wurde auch in der Vergangenheit meist schon
als zulässige Fernbehandlung eingestuft]
Patienten, die schon einmal in meiner Praxis waren, von
denen ich also Befunde, Diagnosen und Behandlungsschritte in
Karteiaufzeichnungen dokumentiert habe zu deren Beschwerden, ihren Körper- und
Fehlhaltungen sowie Bewegungsmustern, dem neurologischen Status, Lebensumständen
und weiterem für meine Behandlungen Therapierelevantem.
Dabei sollten mir
von den Telemedizinbehandlungswilligen neuere
Fremduntersuchungsergebnisse, wenn diese erstellt wurden, vorliegen <s. 2.>.
Diesen Personen von mir zugesandte Formulare (Gesundheitsfragebogen,
Behandlungsvereinbarung und Erklärung zur »Datenschutzgrundverordnung – DSGVO«)
müssen auf jeden Fall für telemedizinische Maßnahmen mir vorliegen.
Eine telemedizinische Betreuung mir noch unbekannter Personen ist, wie eingangs erwähnt, nur sinnvoll und erlaubt, wenn kein direkter Patient-Behandlerkontakt zwingend erforderlich ist wie z. B. bei Störungen des Stoffwechsels, der Verdauung, des Hormonhaushalts, allgemeinen neurologischen oder nervösen Erkrankungen und erfolgt nur in Form einer Mitbehandlung zu ärztlichen Maßnahmen, ohne diese ersetzen zu wollen, sondern lediglich, wo dies sinnvoll erscheint, naturheilkundlich ergänzend
.Hierfür müssen mir
von den an einer telemedizinischen
Begleitung Interessierten, ähnlich wie auf die vorherig genannten
Patientengruppen 1.1 und 1.2 der »Alt-/Stammpatienten«
zutreffend, entsprechende Fremduntersuchungsergebnisse und Formulare zugesandt
werden <s. nachfolgend unter 2.>.
Telemedizinische Fernberatungen können für Personen der
Patientengruppe 1.3 bei Erkrankungen auch dann sinnvoll sein, bei denen eine
Präsenzbehandlung normalerweise erforderlich wäre, jedoch auf der Basis der
geschilderten Beschwerden eine Beratung zumindest zum Teil zielführend
erscheint, wie beispielsweise zu Eigenmaßnahmen des Patienten bei Beschwerden an
seinem Bewegungssystem des Rückens bzw. der Wirbelsäule und der Gelenke; eine
Präsenzbehandlung kann sich bei Bedarf dann, je nach Krankheitsverlauf, zu einem
späteren Zeitpunkt ja noch anschließen.
Sicherlich ist Patienten der hier genannten Gruppe 1.1 und 1.2 bei deren Beschwerden an der Wirbelsäule oder den Gelenken leichter mit telemedizinischen Maßnahmen Hilfestellung zu bieten durch die bereits vorliegenden von mir selbst erstellten Befunde, als bei Personen der Patientengruppe 1.3.
Wenn Sie sich einer telemedizinischen Leistung per
Befunderhebung, Beratung, Diagnosen- und/oder Rezepterstellung von mir
unterziehen wollen, so ist es erforderlich, dass mir die Ihnen von mir
zugesandten Unterlagen vorliegen wie
aber auch
Auf Ihre telefonische „Telemedizin-Anfrage“ hin und der
daraufhin erfolgten Übersendung vorgenannter Unterlagen vereinbaren wir unseren
ersten Telefon- oder Videosprechstundentermin – diesbezüglich rufen entweder Sie
mich an oder ich Sie einige Tage nach Ihrer Anfrage.
Planen Sie für die eigentliche Telefon- oder
Videosprechstunde dann bitte entsprechend Zeit ein, das kann bei gründlicher
Anamnese zwischen 30 Minuten und bis zu zwei Stunden dauern.
Danach bekommen Sie von mir via verschlüsseltem
eMail-PDF-Dateianhang <siehe 3.2.2.2> und gleichlautender analoger Briefpost, je
nach Ihrem Krankheitsbild, Gesundheitsverhaltensregeln und/oder entsprechende
Rezepte. Das kann, je nach Ihren Missempfindungen oder Erkrankungen, folgendes
sein:
Medikamentöse Behandlungen mittels Phytotherapie (pflanzenheilkundliche Medikamente), biologisch-naturheilkundliche Allopathie, Organpräparate, Komplexhomöopathie (bei meinen Behandlungen keine sogenannte „Hochpotenz-Homöopathie“, bei der die Wirkstoffgrenze nicht mehr nachweisbar ist), bioidentische Hormonpräparate und/oder orthomolekulare Mittel
.3.2.2.2
eMail von mir an den/die
betreffende/n Anfragenden bzw. Patient/in per eMail von horn@dwth.com
(SSL-/TLS- / STARTTLS-verschlüsselt), mit Zertifikatsidentifikation [„digitale
Unterschrift“] einfach gesichert; bei der Übermittlung von Schriftstücken
und/oder Rechnungen in verschlüsseltem PDF-Format können diese nur vom Empfänger
geöffnet werden mit der persönlichen Patientenkarteinummer [diese wird entweder
telefonisch, per eMail oder durch AnalogBriefPost der betreffenden Person
mitgeteilt)
3.2.3 Videotelefonie bzw. Videosprechstunde über den Provider RED Medical Systems GmbH. Zugangsdaten und -anleitung dazu erhalten daran Interessierte nach ihrer Einwilligung, auch über diesen Dienst mit mir kommunizieren zu wollen. In diesem Fall zur Einwahl sind keine persönlichen Daten erforderlich, es ist lediglich die von mir dazu übermittelte Patientenstammdatennummer anonym einzugeben.
Bei 3.2.1 ff. und 3.2.3 wird der Tag der Leistung und des
Gesprächszeitaufwands dokumentiert, auf der Telemedizin-Rechnung ausgewiesen und
danach berechnet.
Die
Zeiterfassung
erfolgt bei Telefonaten über die Zeit- und Datumsaufzeichnung der Telefonanlage,
bei Videosprechstunden mittels des Videozeitstempels des Providers.
Im Rahmen telemedizinischer Maßnahmen werden von
RED Medical Systems GmbH
keine Ton- und Bildaufzeichnungen angefertigt, weder bei über diesen Provider
geführte verschlüsselte Telefonate noch bei den ebenfalls verschlüsselten
Videokontakten; von den Patientinnen bzw. Patienten und von mir können
Aufnahmen zur pesonen- und fallbezogenen Dokumentationen bei
Telemedizinkontakten gemacht werden, aber nur nach Ankündigung und
Einverständniserklärung beider Seiten.
Bei diesen solcherart ausgetauschten Informationen, Frage-
und Antwortergebnissen, Aussagen, Krankheits- und Lebensumstandsschilderungen
(Anamneseergebnisse) sowie die dabei gestellten Befunde und Diagnosen sind so
sicher der Schweigepflicht unterliegend, wie sie es bei Präferenzkontakten
zwischen Patient/in und Behandler/in vor Ort sind.
3.2.4 Chat - aber medizindatensicher
Nach der Anmeldung auf meiner Kontaktseite bei https://www.medflex.de/ können sich Patienten bei mir zu einfachen, aber gesicherten Kontaktaufnahme melden, der Informationsaustausch ist fast so einfach wie bspw. bei WhatsApp.
Die
Zeiterfassung
erfolgt bei Telefonaten über die Zeit- und Datumsaufzeichnung der Telefonanlage,
bei Videosprechstunden mittels des Videozeitstempels des Providers, Medflex
dokumentiert ebenfalls.
Da es bei telefonischer Befundung, Beratung, Diagnosen- und/oder Rezepterstellung (sog. telemedizinische Leistungen) an Stelle oder ergänzend zu einer Präsenzbehandlung in meiner Praxis zu einem höheren Zeitaufwand bei den betreffenden GebüH-Anamnese- und GebüH-Beratungs-Positionen kommen kann als bei Präsenzbehandlungen und die entsprechenden GebüH-Gebühren, je nach Aufwand, dann multipliziert als Mehrfachleistungen berechnet werden müssen, ist, je nach Privatkrankenversicherer oder/und Beihilfestelle mit einem höheren Selbstbehalt zu rechnen = Nichtkostenerstattung der Mehrfachposition durch d. betr. Kostenerstatter; die steuerliche Auswirkung bzw. Absetzbarkeit des Leistungs- bzw. Rechnungsbetrages bleibt dabei unberührt.
F
Wird der Fahrt- und
Zeitaufwandsersparnis Rechnung getragen, dann zahlt sich die
Telemedizin für die betreffenden
Patientinnen und Patienten jedoch aus.
Meine gesamten Befunde und Diagnosen werden von mir bei
telemedizinischen Leistungen für Privatversicherte bzw. Beihilfeberechtigte
genauso wie bei Präsenzbehandlungen, bei denen die Behandelten in meiner Praxis
persönlich vorstellig wurden, erstellt, wobei ich die zu behandelnden
Gegebenheiten in einer selbsterklärenden Befund- und Diagnosenkette so aufliste,
dass dadurch die Behandlungsbedürftigkeit, und damit die medizinische
Notwendigkeit der Behandlungen, ersichtlich ist. Diese Diagnosenaufstellungen
erfolgen von mir bevorzugt nach dem internationalen ICD-10- bzw. ICD-11-Code der
WHO für Krankheitsbilder und dazugehörige Diagnosen.
Die Berechnungen dazu erfolgen im Rahmen von
Präsenzbehandlungen oder telemedizinischen Betreuungen jeweils nach
tatsächlichem Zeitaufwand per Dokumentation über meine Telefonanlage oder
digitalem Videozeitstempel.
Nachdem die entsprechende Rechnung von mir für meine Leistung/en nach den GebüH-Sätzen gestellt wurde, ist der betreffende Betrag bitte innerhalb von längstens 14 Tagen - ohne Abzug oder Skonto - auf mein auf der Rechnung angegebenes Bankkonto zu überweisen, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang eine Kostenerstattung durch Leistungsträger- oder -erstatter wie Private Krankenversicherer bzw. Beihilfestellen u. Ä. erfolgen.