Rundschreiben an meine Patienten zur Ausgangsbeschränkung in Bayern vom 20.03.2020 anlässlich der Corona–Pandemie, gültig ab 21.03.2020

 

Trotz Schutzmaßnahmen vor Corona-Ausbreitung:

Sie, [Name], dürfen und können auch aktuell weiter, wenn dies nötig ist, die Behandlungen in meiner Praxis in Anspruch nehmen!

 

 

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gab, auf Betreiben des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder vollkommen zu Recht, zum 21.03.2020 eine Allgemeinverfügung bekannt, welche in Persönlichkeitsrechte gemäß dem Infektionsschutzgesetz zur Reduzierung der Ausbreitung der Corona–Pandemie eingreift, und trifft natürlich auch auf meine Praxis zu, die ich ja seit 8 Jahren mit der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung als Heilpraktiker ohne fachliche Einschränkung (Vollheilpraktiker) in Bayern betreibe – siehe dazu https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200320_av_stmgp_ausgangsbeschraenkung.pdf.
Darin werden unter Punkt 5 triftige Gründe erläutert, welche das Verlassen der eigenen Wohnung rechtfertigen. Zu ihnen zählt unter 5.b auch die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen.

 

Zitiert aus "Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) - Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020, Az. Z6a-G8000-2020/122-98:
4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
5. Triftige Gründe sind insbesondere:
a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch <Anm.: dem gleichgestellt ist derzeit auch der Praxisbesuch bei Zahnärztinnen und -ärzten und Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern>, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten <Anm.: letztere dürfen nur auf Verordnungen von Ärzten oder Heilpraktikern tätig werden oder müssen selbst zusätzlich einer dieser Berufsgruppen angehören>).
d) …"

 

Als Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen ist nach derzeitigem Informationsstand auch der Besuch bei Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern zu verstehen, wenn dies medizinisch erforderlich ist - das bedeutet bei entsprechenden Beschwerden oder Erkrankungen. Auch auf Anfragen meiner Berufsverbände beim Referat für Gesundheit und Umwelt in und für München - analog gültig auch für Gesamtbayern - gibt es keine gegenteilige Auskunft
(RGU:
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Infektionsschutz.html und https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Infektionsschutz/Neuartiges_Coronavirus.html - beides gültig für Bayern).

Zudem hat der Beschluss bei der Besprechung von Bundeskanzlerin Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum Coronavirus - s.
Pressemitteilung 104 vom Sonntag, 22. März 2020
laut Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) keine anderen Bestimmungen ergeben -
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/besprechung-von-bundeskanzlerin-merkel-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-zum-coronavirus-1733266.

Beides wurde mir heute auf meine Anfrage auch durch das für meine Praxis zuständige Gesundheitsamt Ostallgäu bestätigt.

 

Nehmen Sie aber, wenn Sie zu einem Behandlungstermin zu uns kommen, das Ihnen von uns dafür zugesandte oder mitgegebene Terminkärtchen auf Ihre Fahrt zu uns mit als Beleg dafür, dass Sie unterwegs zu einer medizinisch nötigen Maßnahme sind (Wellness machen wir ja sicherlich nicht), sonst kann's teuer werden, wenn Sie in eine Ausgangs-Kontrolle geraten!

 

Glücklicherweise ist uns Heilpraktikern - zum Schutz der Patienten und der Allgemeinheit wie auch zu unserem - die Behandlung meldepflichtiger Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz, dazu gehört auch die Behandlung von an Coronavirus infizierten Patienten, nicht gestattet. Deshalb muss ich Sie, sollten Sie sich bei mir zu einer Behandlung anmelden, nach bestimmten Krankheitssymptomen, die Anzeichen einer Corona-Virusinfektion sein könnten, telefonisch vor einer Terminvereinbarung kurz befragen und Personen, die zu mir zur Behandlung kommen wollen, sollten dann aktuell ohne Erkältungsanzeichen oder -erkrankung sein.

Wenn Sie in dieser für uns alle neuen Zeit an mich Gesundheitsfragen haben, dann schreiben Sie diese kurz in zwei oder drei Zeilen an mich via anfragen_med@dwth.com, eine kurze Antwort von mir lässt dann nicht lange auf sich warten.
Ergeben sich Aktualisierungen in Bezug auf Praxisbesuche, dann kommen mehr Infos von uns hinzu unter dem Link "zum Fall Corona" auf der Homepage
www.dwth.de (wenn Sie mögen, dann schauen’s einfach immer wieder einmal nach).

Aber keine Panik wegen dem Corona-Virus - doch Vorsicht!!! -, vielleicht lesen Sie nochmals meine eMail-Info an Sie vom 09. März dieses Jahres durch – s. auch https://www.dwth.de/PatInfos/Corona-Rundschreiben_01-09_03_2020d.html

 

Nun ist es meine Bitte und eindringlicher herzlicher Wunsch an Sie:

Beachten Sie unbedingt die absolut sinnvollen behördlichen An- und Verordnungen zur Begrenzung der Ausbreitung der Corona-Infektionswelle,
die offiziellen Hygieneregeln, insbesondere jene für das räumliche Abstand halten zu Ihnen Unbekannten (rund 2 m) und die Hände betreffend https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/

und

bleiben Sie an Körper, Geist und Seele gesund und sehen Sie diese Zeit auch als Möglichkeit, sich wieder auf Eigentliches und vielleicht Wertvolleres zu besinnen, als sich, wie leider heutzutage üblich, mit zu vielen Aktivitäten abzulenken (in diesen "Strudel" und "Sog" kommen wir ja alle wohl immer wieder).

Dazu kann verhelfen

mit Ihren Liebsten einen guten Kontakt pflegen, der auch telefonisch erfolgen kann;
ein paar Briefe, die von Herzen kommen, wieder einmal von Hand zu Papier bringen;
ein gutes Buch lesen (es muss nicht immer Ablenkung durch den Fernseher sein);
ausgiebiger als sonst, die Landschaft genießend, spazieren gehen
oder sich auf das Beten besinnen, wie es Winfried Kretschmann, der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, in diese Situation hinein treffend sagte: "Das Beten wird nicht eingeschränkt, sondern es wird nur das Beten in Gemeinschaft eingeschränkt" <Anm.: in Gemeinschaft ab drei Personen> ("Zitat des Tages" in der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom 18. März 2020).

 

In diesem Sinn mit den besten Wünschen verbleibend
Ihre Praxis Friedrich Ch. Horn mit Ingrid A. Horn


Friedrich Ch. Horn
Begründer der Dynamischen Wirbelsäulen-Therapie | Biomechaniker Physikalische Therapie - Physiotherapie
Genehmigung zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung - Heilpraktiker (Vollheilpraktiker ohne sektorale Fachbegrenzung)
zus. Fachausb. Physikalische- und Physio-Therapie, Ges.-Päd.

Naturheilkundliche Praxisschwerpunkte:
Orthopädie und orthop. Neurologie
Neuraltherapie | Schmerztherapie
med. angewandte Biomechanik | Physiotherapie und Physikalische Therapie
Mitbehandlung den Bewegungsapparat beeinflussender internistischer Symptome
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87672 Roßhaupten, Hauptstraße 8
Tel: 08367 913150
eMail:
Horn@dwth.com
http://www.dwth.com
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Mitglied in den Berufs-Standesorganisationen:
    Heilpraktikerverband Bayern e. V., Baumkirchner Straße 20, D - 81673 München - Mitgliedsnummer 21697 -
    DDH - Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e. V., Maarweg 10, 53123 Bonn (korporativ)
    VPT - Verband Physikalische Therapie e. V. - Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe e. V., LV Bayern, Rosenkavalierplatz 18 / II, D - 81925 München - Mitgliedsnummer 56016 -

Mitglied in den med. Fachgesellschaften:
    DGfB - Deutsche Gesellschaft für Biomechanik e.V., Orthopädische Klink der Medizinischen Hochschule Hannover (Priv.-Doz. Dr. Christof Hurschler), D - 30625 Hannover, Anna-von-Borries-Str. 1-7
    GPT - Gesellschaft für Phytotherapie e. V., D - 51467 Bergisch-Gladbach, Hebborner Berg 51

Arbeitsstätten-/betriebsberatende und vortragende Tätigkeiten für:
    AGR - Aktion Gesunder Rücken e. V., Stader Str. 6, 27432 Bremervörde (als "Referent für rückengerechte Verhältnisprävention")

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Aufsichtsbehörden:
    Staatliches Gesundheitsamt Ostallgäu, D - 87616 Marktoberdorf
    Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 53.2/Pharmazie, 80538 München, Maximilianstraße 39 (vormals Regierung von Schwaben, Sachgebiet Gesundheit/Pharmaziewesen, Augsburg)